Beschäftigtentransfer NRW

Auf strukturellen Wandel und konjunkturellen Entwicklungen reagieren zahlreiche Unternehmen mit der Freistellung von MitarbeiterInnen. Um Personalabbau sozialverträglich zu gestalten und betroffene Beschäftigte erfolgreich in Arbeit zu bringen, hat die Landesregierung NRW das arbeitspolitische Instrument des Beschäftigtentransfers entwickelt. Transferagenturen und Transfergesellschaften bieten professionelle Unterstützung beim Beschäftigtentransfer.

Welche Fördermöglichkeiten das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bietet und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, können Sie dem Link (siehe unten) entnehmen.

Weitere Informationen zu Transfermaßnahmen, Transferkurzarbeitergeld, betriebliche Voraussetzungen, finanzielle Förderungen erhalten Sie ebenfalls dort. 

www.beschaeftigtentransfer.nrw.de



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